Erziehung

Erziehung

Während des Schultages übergeben Sie das Erziehungsrecht und die Aufsichtspflicht für Ihr Kind an die MitarbeiterInnen der Wendlandschule.

Wir verpflichten uns in der Erziehung der Schülerinnen und Schüler auf diese Leitideen:

  • Beteiligt sein und sich zugehörig fühlen

  • Orientierung an den Stärken und Wertschätzung

  • Gewaltfreie Konfliktlösungen

  • Selbstständigkeit und Verantwortung für das eigene Handeln

Diese Grundideen werden für jede Schülerin und jeden Schüler individuell betrachtet und gewichtet. Im Förderplan wird festgehalten, welches Ziel jeweils aktuell verfolgt wird.

Zum kompetenten Umgang mit herausforderndem Verhalten bilden wir uns regelmäßig fort.

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, die Aufgaben einer Schülerin oder eines Schülers anzunehmen und sich bei der Einhaltung der Regeln anzustrengen.

Diese Aufgabenbeschreibung wurde von der Schülervertretung entwickelt und wird mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig besprochen.

Eltern verpflichten sich diese Grundideen anzunehmen und bei Erziehungsfragen nach einem gemeinsamen Weg mit den MitarbeiterInnen zu suchen.

Für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ist es ausgesprochen wichtig, dass die Erwachsenen an einem Strang ziehen.

Beratung…

…mit der Stufenkoordination und mit der Schulleitung kann helfen, eine passende Lösung bei erzieherischen Problemen zu finden.

Supervision

Unter der Leitung einer erfahrenen Supervisorin führen die MitarbeiterInnen Einzelfallgespräche durch, wenn besondere Erziehungssituationen entstehen.

Supervision kann helfen, das Verhalten der Schülerin/des Schülers einzuschätzen und Strategien weiterzuentwickeln.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Die Schule muss eingreifen, wenn ein Schüler oder eine Schülerin sich so verhält, dass der Unterricht sehr stark gestört wird. Wir müssen auch dann sofort reagieren, wenn jemand andere Menschen in der Schule stark bedroht oder verletzt.

Dann halten wir uns an die Abläufe, die in § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen festgelegt sind.