Gesundheit und Sicherheit in der Wendlandschule

Gesundheit und Sicherheit in der Wendlandschule

Rauchen

Im Schulgebäude und auch auf dem gesamten Schulgelände ist während des Schulbetriebs das Rauchen verboten!

Zigaretten und Feuerzeuge werden Schülerinnen und Schülern von den MitarbeiterInnen abgenommen. Die Erziehungsberechtigen können diese Dinge dann bei der Schulleitung zurückbekommen. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände zum Rauchen nur dann verlassen,

  • wenn sie 18 Jahre alt sind

  • eine Erlaubnis von den Erziehungsberechtigten haben und

  • sich außerhalb des Schulgeländes verkehrssicher und höflich verhalten.

(Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz, Runderlass des Kultusministeriums vom Juni 2005)

Alkoholische Getränke

Im Schulgebäude und auch auf dem gesamten Schulgelände sind während des Schulbetriebs alkoholische Getränke nicht erlaubt.

(Runderlass des Kultusministeriums vom Juni 2005)

Gefährliche Gegenstände

Im Schulgebäude und auch auf dem gesamten Schulgelände sind gefährliche Gegenstände verboten. Das sind alle Dinge, die andere Menschen verletzen können. Dazu gehören auch Feuerzeuge, Feuerwerkskörper und ähnliches. Wenn etwas als Waffe benutzt wird oder andere damit bedroht werden, wird es der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schülern von den MitarbeiterInnen abgenommen. Die Erziehungsberechtigen können diese Dinge dann bei der Schulleitung zurückbekommen.

(Runderlass des Kultusministeriums vom April 2008)

Infektionsschutz

Die Schule erfüllt alle Anforderungen an die Hygienestandards im Sanitär- und Lebensmittelbereich.

Um Infektionen zu vermeiden, müssen Schülerinnen und Schüler bei dem Verdacht auf ansteckende Krankheiten zu Hause bleiben. Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichten sich, ihr Kind abzuholen bzw. zu Hause zu behalten, wenn ansteckende Krankheiten vorliegen. Diese Regelung gilt auch für Kopflausbefall.

Es gelten alle Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)

Notfallplan

Die Schule verfügt über einen Notfallplan. In diesem Notfallplan ist festgelegt wie z.B. bei Brand oder anderen schwerwiegenden Vorfällen gehandelt wird.

Dieser Notfallplan ist in jedem Klassenraum vorhanden. Der Evakuierungsablauf wird in regelmäßigen Abständen mit Schülerinnen, Schülern und MitarbeiterInnen geübt.

Handys und andere private Wertgegenstände

Das Mitbringen von Handys und anderen Wertgegenständen geschieht auf eigene Gefahr.