Aufgaben der Eltern

Aufgaben der Eltern

Aufgaben der Eltern (Beschluss der Gesamtkonferenz am 14.05.13)

Bereich

Aufgabe der Eltern

Unterricht

  • Verpflegungsgeld, Verbrauchsgeld und Lehr- und Lernmittelgeld, Gelder für Fahrten und Unternehmungen verlässlich zahlen

  • Zeugnis lesen, unterschreiben

  • bei Krankheit abmelden (in der Schule und eventuell bei der Integrationskraft)

1. bei Schule

2. bei Beförderungsunternehmen

3. bei Integrationshilfe

  • bei allen anderen Gründen (Kur, Familienfeiern…) muss die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig beantragt werden (bis max. 3 Tage bei Klassenleitung, ab 4 Tage bei der Schulleitung)

  • Sport- und Schwimmzeug bereitstellen

Erziehung

  • Mitteilungsheft lesen und schreiben, bei Fragen anrufen, Leitsätze kennen und einsetzen

  • an einem Strang ziehen

  • bei Schäden durch das Verhalten des eigenen Kindeszur Klärung beitragen (Ablauf wird erarbeitet)

  • ausgewogenes Frühstück mitgeben

  • bei Bedarf ausgewogenes Mittagessen mitgeben

Einzelförderung

  • Talker nutzen

  • Elternsprechtag besuchen

  • über Untersuchungsergebnisse und/oder Therapieverläufe informieren

  • Verordnungen für Medikamentengaben zur Verfügung stellen (ohne Verordnung keine Medikamentengabe durch MitarbeiterInnen der Schule!)

  • Rezepte für Therapien durch andere Praxen beim Arzt besorgen, sie können über die Schule weitergegeben werden

Hygiene und Pflege

  • Pflegemittel bereitstellen (Windeln, Wechselwäsche…..)

  • Vorgehensweisen bei Toilettentraining, Anziehtraining, Esstraining absprechen

Klassenleben

  • Elterntreffen besuchen,

  • Abfragen zügig beantworten

Schulleben

  • Beschwerdekonzept nutzen,

  • Schulfeste besuchen,

  • Abfragen zügig beantworten

Mitarbeit in Gremien

  • Elternabende besuchen bzw. sich bei Vorsitzenden des Klassenelternrates informieren

  • in Kontakt mit der/dem jeweils anderen ElternvertreterIn sein