Aufgaben der Eltern (Beschluss der Gesamtkonferenz am 14.05.13)
Bereich
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Aufgabe der Eltern
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Unterricht
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Verpflegungsgeld, Verbrauchsgeld und Lehr- und Lernmittelgeld, Gelder für Fahrten und Unternehmungen verlässlich zahlen
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Zeugnis lesen, unterschreiben
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bei Krankheit abmelden (in der Schule und eventuell bei der Integrationskraft)
1. bei Schule
2. bei Beförderungsunternehmen
3. bei Integrationshilfe
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bei allen anderen Gründen (Kur, Familienfeiern…) muss die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig beantragt werden (bis max. 3 Tage bei Klassenleitung, ab 4 Tage bei der Schulleitung)
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Sport- und Schwimmzeug bereitstellen
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Erziehung
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Mitteilungsheft lesen und schreiben, bei Fragen anrufen, Leitsätze kennen und einsetzen
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an einem Strang ziehen
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bei Schäden durch das Verhalten des eigenen Kindes – zur Klärung beitragen (Ablauf wird erarbeitet)
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ausgewogenes Frühstück mitgeben
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bei Bedarf ausgewogenes Mittagessen mitgeben
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Einzelförderung
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Talker nutzen
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Elternsprechtag besuchen
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über Untersuchungsergebnisse und/oder Therapieverläufe informieren
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Verordnungen für Medikamentengaben zur Verfügung stellen (ohne Verordnung keine Medikamentengabe durch MitarbeiterInnen der Schule!)
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Rezepte für Therapien durch andere Praxen beim Arzt besorgen, sie können über die Schule weitergegeben werden
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Hygiene und Pflege
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Pflegemittel bereitstellen (Windeln, Wechselwäsche…..)
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Vorgehensweisen bei Toilettentraining, Anziehtraining, Esstraining absprechen
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Klassenleben
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Schulleben
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Mitarbeit in Gremien
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